UBSplus - Einstufung & Kennzeichnung
Einstufung & Kennzeichnung
Wieso ist auf diesem Produkt ein Ausrufezeichen aufgedruckt, und auf jenem ein Totenkopf? Grundlage für diese Kennzeichnungselemente ist die europäische CLP-Verordnung. Sie enthält Einstufungskriterien, mit denen ermittelt wird, ob ein Produkt als gefährlich einzustufen ist und ob es entsprechend gekennzeichnet werden muss.
Die Pflicht zur Einstufung und Kennzeichnung liegt bei den Unternehmen, die Stoffe oder Gemische auf dem EU-Binnenmarkt bereitstellen. Kennzeichnungspflichtige Produkte sind mit einem geeigneten Etikett zu versehen, welches den Anforderungen der CLP-Verordnung entspricht.
Sofern für eine korrekte Einstufung noch Daten fehlen, können wir Sie mit einer Literaturrecherche oder bei der Auswahl eines geeigneten Prüfinstituts unterstützen.
Auch wenn Stoffe und Gemische nur innerbetrieblich hergestellt werden, z.B. für das Labor oder die Produktion, fordert die Gefahrstoffverordnung eine geeignete innerbetriebliche Kennzeichnung von. z.B. mit diesen Stoffen befüllten Behältern. Dies gilt übrigens auch für die innerbetriebliche Handhabung von Abfällen sowie die Kennzeichnung von Tanks oder Rohrleitungen.
Unsere Leistungen:
- Ermittlung der Einstufung von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung
- Entwicklung geeigneter Kennzeichnungsetiketten für gefährliche Produkte
- Unterstützung bei der Erhebung von Daten zu gefährlichen Stoffen
- Unterstützung bei der Umsetzung einer geeigneten innerbetrieblichen Kennzeichnung gemäß TRGS 201