UBSplus - Produktmeldung (PCN-Mitteilung)
Produktmeldung (PCN-Mitteilung)
Für Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, besteht eine Verpflichtung zur Meldung dieser Produkte an die zuständige Behörde. In Deutschland konnte diese Anforderung bislang durch eine Meldung an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erfüllt werden. In allen anderen Mitgliedstaaten der EU musste seither eine eigenständige nationale Meldung durchgeführt werden.
Hintergrund: Die mit der Mitteilung eingereichten Daten dienen im Falle einer Vergiftung mit dem Produkt als Informationsquelle für die Notrufzentralen, die sowohl Verbraucher als auch medizinisches Personal beraten.
In diesem Zusammenhang stellt der neue Anhang VIII der CLP-Verordnung sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar: Die Produktmeldung erfordert nun ein eigenes Format, welches z.B. mit der zur Registrierung von Stoffen verwendeten Software IUCLID erstellt werden kann. Über das neue europäische Meldeportal kann die Meldung dann bei mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig eingereicht werden.
Die Meldepflicht wurde ab dem 01.01.2021 stufenweise eingeführt und gilt derzeit für Produkte zur Verwendung durch Verbraucher und gewerbliche Unternehmen. Sind die Gemische ausschließlich für die industrielle Verwendung bestimmt, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2024.
Bitte nicht vergessen: Bei sicherheitsrelevanten Änderungen an den Produkten – z.B. Änderungen der Zusammensetzung oder der Einstufung – ist eine Aktualisierung der Mitteilung erforderlich.
Unsere Leistungen:
- Prüfung der Mitteilungspflicht für Ihre Produkte nach dem Anhang VIII der CLP-Verordnung
- Einrichtung der notwendigen Zugangsvoraussetzungen für die Meldung (ECHA-Account)
- Erstellung und Einreichung von Produktmeldungen nach dem Anhang VIII der CLP-Verordnung
- Aktualisierung von bestehenden Produktmeldungen