UBSplus - Gefahrgutbeauftragter (ADR, IMDG, IATA*, RID, ADN)
Gefahrgutbeauftragter (ADR, IMDG, IATA*, RID, ADN)
Der Transport von Gefahrgut umfasst deutlich mehr als nur die reine Beförderung.
Hierzu zählen unter anderem folgende Themenbereiche:
- Klassifizierung (Gefahrgut erkennen und Zuordnung zu einer Klasse und UN-Nummer)
- Verpackung
- Kennzeichnung
- Anmeldung beim Spediteur
- Erstellung der gefahrgutrechtlichen Transportdokumenten
- Durchführung der Abfahrts- bzw. Verladekontrolle
Der Gefahrgutbeauftragte berät und unterstützt den Unternehmer bei all diesen Fragestellungen und Themen. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Unterstützung beim Aufbau einer Gefahrgutorganisation, die Überwachung der Gefahrgutprozesse im Rahmen von Begehungen und die Durchführung von Schulungen.
Als Basis für die Tätigkeit kennen wir als Gefahrgutbeauftragte alle relevanten Gefahrgutvorschriften und können ihnen bei deren Umsetzung helfen und somit für einen rechtskonformen Gefahrguttransport sorgen. Die Bestellung wie auch die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind gesetzlich vorgeschrieben und durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) geregelt.
Unsere Leistungen:
- Stellung eines Gefahrgutbeauftragten für alle Verkehrsträger
- Straße (ADR)
- See (IMDG)
- Luft (IATA-DGR / ICAO-TI)*
- Eisenbahn (RID)
- Binnenschiff (ADN)
- Ganzheitliche Betreuung und Unterstützung des Unternehmens beim Aufbau einer unternehmensspezifischen Gefahrgutorganisation
- Erstellung von projektbezogenen Stellungnahmen und Transportkonzepten
- Schulung von Beauftragten Personen sowie Verladern und Verpackern
* Da die Gefahrgutbeauftragtenverordnung bisher für den Luftverkehr keine Anwendung findet, ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten für diesen Verkehrsträger nicht gesetzlich verpflichtend. Dennoch ist es sinnvoll und erforderlich, sich bei Versenden von Gefahrgut im Bereich des Luftverkehrs intern oder extern von einem Gefahrgutexperten beraten zu lassen.