REACH: Arbeitsschutz Gefahrgut Chemikalien
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Mit Sicherheit gut beraten.

UBSplus - REACH

REACH

REACH ist – neben der CLP-Verordnung – die zentrale EU-Verordnung, welche die Zugangsvoraussetzungen für chemische Stoffe zum Binnenmarkt der EU regelt. Neben der „Registrierung“ sind „Beschränkung“ und „Zulassung“ zentrale Instrumente der Marktregulierung. Während der Schwerpunkt in den vergangenen Jahren auf der Umsetzung der Registrierungsanforderungen lag, rücken nun die Umsetzung von Beschränkungen und Zulassungspflichten in den Mittelpunkt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die von der Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlichte Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe – auch SVHC-Liste genannt: Für Produkte, die Stoffe dieser Liste enthalten, entstehen automatisch Informationspflichten an den Kunden (REACH Art. 33). Als Beispiel sei eine Schraube genannt, welche mehr als 0,1% Blei enthält. Dadurch sind auch viele Hersteller von Erzeugnissen unmittelbar von REACH betroffen.

Vorsicht ist auch beim Bezug von Stoffen aus Ländern außerhalb der EU geboten: für den Import aus diesen Ländern gelten die gleichen Verpflichtungen wie für die Herstellung innerhalb der EU.

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung Ihrer Rolle und Ihrer Verpflichtungen unter REACH
  • Erstellung von Registrierungsdossiers, Durchführung von Stoffregistrierungen
  • Unterstützung bei der Beantwortung von Kundenanfragen zu REACH

Wir beraten Sie gerne - Nehmen Sie Kontakt auf ...

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