UBSplus - Störfallvorsorge
Störfallvorsorge
Seveso, Bhopal und Sandoz: mit Grauen denkt man heute noch an diese Chemikalienunfälle und ihre schwerwiegenden Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
Die Politik hat reagiert und Unternehmen, von denen besonders schwere Gefahren durch Chemikalien ausgehen, mit zusätzlichen Auflagen versehen. Die zugehörige EU-Richtlinie wird nicht umsonst „SEVESO-Richtlinie“ genannt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch die so genannte Störfall-Verordnung (12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).
Oberstes Ziel der störfallrechtlichen Regelungen ist die Verhinderung von Störfällen, zum einen durch ein hohes Niveau der Anlagensicherheit, zum anderen durch eine systematische Ermittlung möglicher Gefahrenquellen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Anlagen, in denen besonders bedenkliche Stoffen vorhanden sind oder vorhanden sein können.
Gut zu wissen: auch die Lagerung von Stoffen, die z.B. „nur“ gewässergefährdend sind, kann Verpflichtungen nach der Störfallverordnung auslösen. Grundpflichten bestehen in diesem Fall bereits ab der Lagerung von 100 t dieser Stoffe.
Zu beachten sind auch die Wechselwirkungen des Störfallrechts mit der europäischen CLP-Verordnung: Änderungen an den dort harmonisiert eingestuften Stoffen (Anhang VI) haben unmittelbare Folgen auf die Anforderungen an Anlagen, in denen mit diesen Stoffen umgegangen wird: So führt beispielsweise die neue harmonisierte Einstufung von konzentrierter Salpetersäure als „Akut Tox. 1, H330“ nun dazu, dass Betriebe, die Mengen von mehr als 5 Tonnen dieses Stoffes vorrätig haben, unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen. Betreiber müssen somit neue Verpflichtungen erfüllen, obwohl sich an der Anlage selbst und den Mengen der Stoffe nichts geändert hat.
Unsere Leistungen
- Bewertung des Stoffinventars hinsichtlich der Störfallrelevanz
- Ausarbeitung von Antragsunterlagen für störfallrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren
- Unterstützung bei der Gefahren- und Risikoanalyse für Ihre Anlagen nach gängigen Methoden (PAAG/HAZOP)
- Ausarbeitung von Sicherheitsberichten
- Ausarbeitung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Ausarbeitung von Stellungnahmen (z.B. zur TRAS 310, TRAS 320)
- Stellung von Störfallbeauftragten
- Berichterstattung und Behördenmeldungen