UBSplus - Störfallvorsorge
Störfallvorsorge
Seveso, Bhopal und Sandoz: mit Grauen denkt man heute noch an diese Chemikalienunfälle und ihre schwerwiegenden Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
Die Politik hat reagiert und Unternehmen, von denen besonders schwere Gefahren durch Chemikalien ausgehen, mit zusätzlichen Auflagen versehen. Die zugehörige EU-Richtlinie wird nicht umsonst „SEVESO-Richtlinie“ genannt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch die so genannte Störfall-Verordnung (12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).
Oberstes Ziel der störfallrechtlichen Regelungen ist die Verhinderung von Störfällen, zum einen durch ein hohes Niveau der Anlagensicherheit, zum anderen durch eine systematische Ermittlung möglicher Gefahrenquellen. Dabei sind Anlagen betroffen, in denen besonders bedenklichen Stoffen vorhanden sind oder vorhanden sein können.
Ein gutes Beispiel ist die Lagerung von Stoffen, die z.B. „nur“ gewässergefährdend sind. Grundpflichten bestehen bereits ab der Lagerung von 100 t dieser Stoffe.
Unsere Leistungen
- Bewertung des Stoffinventars hinsichtlich der Störfallrelevanz
- Ausarbeitung von Antragsunterlagen für störfallrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren
- Unterstützung bei der Erstellung von Gutachten zum angemessenen Achtungsabstand
- Unterstützung bei der Gefahren- und Risikoanalyse für Ihre Anlagen nach gängigen Methoden (PAAG/HAZOP)
- Ausarbeitung von Sicherheitsberichten
- Stellung von Störfallbeauftragten
- Berichterstattung und Behördenmeldungen