UBSplus - Übersicht Chemikalien
Chemikalien & Gefahrstoffe
Die UBSplus GmbH bietet Ihnen professionelle Beratung für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen. Unser Leistungsportfolio umfasst die Beratung zur Lagerung von Gefahrstoffen, die Ermittlung der Einstufung & Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie die Vorbereitung geeigneter Kennzeichnungsetiketten. Außerdem stehen wir Ihnen als erfahrener Partner bei der Ermittlung Ihrer Rolle und Ihren Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung zur Seite. Wir erstellen Produktmeldungen (PCN-Meldung) für Ihre gefährlichen Gemische sowie für Erzeugnisse mit SVHC-Stoffen (SCIP-Meldung). Weiterhin erstellen wir Sicherheitsdatenblätter und beraten Sie zu den Themen Spezialchemikalien und Zubehör.
Leistungsportfolio Chemikalien
- Gefahrstoffe
- Einstufung & Kennzeichnung
- REACH
- Produktmeldung für gefährliche Gemische (PCN-Meldung)
- Produktmeldung für Erzeugnisse (SCIP-Meldung)
- Sicherheitsdatenblatt
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Chemikalienverbotsverordnung
- Spezialchemikalien und Zubehör
Gefahrstoffe
UBSplus bietet Ihnen eine professionelle Gefahrstoff-Beratung. Sei es die Bewertung der Handhabung oder Lagerung von Gefahrstoffen, die Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen, Gefährdungsbeurteilungen oder oder Betriebsanweisung nach GefStoffV.
Einstufung & Kennzeichnung
Die UBSplus GmbH ist spezialisiert auf die chemikalienrechtlcihe Beratung, insbesondere wenn es um die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen oder Gemischen gemäß der CLP-Verordnung geht. Dabei umfasst unsere Expertise auch die Beratung zur innerbetriebliche Gefahrstoffkennzeichnung, sowie die Earbeitung von Vorschlägen für Kennzeichnungsetiketten.
REACH
REACH ist – neben der CLP-Verordnung – die zentrale EU-Verordnung, welche die Zugangsvoraussetzungen für chemische Stoffe zum Binnenmarkt der EU regelt. Wir von der UBSplus GmbH beraten Sie umfassend zur REACH-Verrodnung und übernehmen für Sie die Ermittlung Ihrer Rolle und Ihrer Verpflichtungen unter REACH. Auch der Umgang mit sog. "REACH Zertifikaten" oder "REACH Konformitäterklärungen" sowie Stoffregistrierungen sind Teil unserer Expertise.
Produktmeldung (PCN-Meldung)
Für gefährliche Stoffe und Gemische besteht nach Anhang VIII der CLP-Verordnung eine Pflicht, diese bzw. deren Eigenschaften an die zuständige Behörde zu melden.
Damit soll sichergestellt werden, dass z.B. im Falle von Vergiftungen den europäischen Giftinformationszentralen ausreichende Informationen für eine Beratung zur Verfügung stehen. Bereits seit dem 1. Januar 2021 ist diese PCN-Meldung für viele Produktgruppen verpflichtend (falls keine Übergangsregelungen genutzt werden können). Das kompetente Beraterteam von UBSplus berät Sie bei der Einrichtung der notwendigen Zugangsvoraussetzungen für die PCN-Meldung (ECHA-Account) oder führt die Meldung für Sie durch.
Produktmeldung (SCIP-Meldung)
Mit der SCIP-Datenbank soll die Weitergabe von Kenntnissen über das Vorhandensein gefährlicher Stoffe in Erzeugnissen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg – einschließlich der Entsorgung – verbessert werden.
UBSplus unterstützt Sie bei der Überprüfung der SCIP-Meldepflicht für Ihre Produkte, bei der Vorbereitung der SCIP-Meldungen und Übermittlung an die ECHA sowie bei der Aktualisierungen der Datenbankeinträge.
Sicherheitsdatenblatt
Beim Inverkehrbringen für Gemische und gefährliche Stoffe muss ein Sicherheitsdatenblatt mitgeliefert werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt muss den Anforderungen der REACH-Verordnung entsprechen. UBSplus hilft Ihnen bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH-Verordnung, bei der Bewertung der Sicherheitsdatenblätter Ihrer Lieferanten und stellt Ihnen eine 24 Stunden Notrufnummer zur Verfügung.
Lagerung von Gefahrstoffen
Bei der Lagerung von Chemikalien und bei der Bereitstellung dieser gilt es eine Reihe wichtiger Vorschriften zu beachten. UBSplus ist kompetenter Berater für Gefahrstofflagerung und unterstützt Sie bei der Bewertung von Gefahrstofflägern unter Beachtung der einschlägigen Regelwerke (GefStoffV, TRGS 509, TRGS 510, BImSchG, StörfallV).
Chemikalien-Verbotsverordnung
Wir, die UBSplus GmbH, unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV), z.B. ob Ihre Produkte unter Einschränkungen oder Verbote fallen könnten.
Sollte dies der Fall sein, helfen wir gerne bei der Erstellung von Anzeigen, der Unterweisung von Beschäftigten oder bei der Erstellung von Kundeninformationen.
Chemikalienrechtliche Bewertungen
Egal ob bei der Literaturrecherche, oder bei der Bewertung chemikalienrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Chemikalien. Das Beratungsteam von UBSplus steht Ihnen in allen Phasen der Produktentwicklung neuer chemischer Produkte zur Seite.