UBSplus - Abfallmanagement
Abfallmanagement
In allen Bereichen des produzierenden Gewerbes werden Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erzeugt. Diese müssen in geeigneter Weise entsorgt werden. Ziel ist dabei eine möglichst hohe Recyclingquote und eine möglichst große stoffliche Verwertung.
Besonderes Augenmerk im Kreislaufwirtschaftsgesetz kommt in zunehmendem Maße dem Thema „Produktverantwortung“ zu: Produkte sollen so entwickelt und hergestellt werden, dass möglichst wenige Ressourcen verbraucht werden. Nach der vorgesehenen Lebensdauer soll ein möglichst großer Anteil der Komponenten gefahrlos weiterverwendet bzw. wiederaufbereitet werden können. In diesem Zusammenhang sind die produktbezogenen Regelungen zu Elektro- und Elektronikgeräten zu sehen, z.B. die europäischen Richtlinien RoHS und WEEE und ihre Umsetzungen in deutsches Recht in Form der ElektroStoffV bzw. des ElektroG.
Ebenfalls von zunehmender Bedeutung ist die seit dem Jahr 2021 bestehende Meldepflicht für Erzeugnisse, welche besonders besorgniserregende Stoffe enthalten (sog. SCIP-Meldung). Diese Verpflichtung ist in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie festgelegt und wird in Deutschland im Chemikaliengesetz umgesetzt.
Unsere Leistungen:
- Ausarbeitung von Abfallkonzepten
- Klassifizierung von Abfällen nach Abfallschlüsselnummern
- Festlegung der Kennzeichnung von Abfällen
- Erstellung von Entsorgungsnachweisen für gefährliche Abfälle
- Unterstützung bei der Implementierung des Elektronischen Nachweisverfahrens
- Bewertung von Anforderungen an die Lagerung von Abfällen
- Mitarbeiterunterweisungen
- Stellung von Abfallbeauftragten
- Erstellung von Abfalljahresberichten