UBSplus - Aktuelles
Verbandkästen in Betrieben
Was ist neu?
Erhöhung der Inhaltsmengen an:
- Pflasterstrips, von 28 auf 42 Stück bzw. 56 auf 84 Stück
- Wundschnellverband, von 8 auf 12 Stück bzw. 16 auf 24 Stück
Neu hinzugekommen:
- 4 bzw. 8 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
- 2 bzw. 4 Gesichtsmasken gemäß DIN EN 14683 für medizinischen Mundschutz
Ab wann ist die neue Norm gültig?
Der Inhalt der Norm ist seit dem 01.11.2021 gültig, mit einer Übergangsfrist bis 30.04.2022. Bis dahin dürfen die Hersteller nach alter Norm abverkaufen.
Muss ich meine bestehenden Verbandkästen umrüsten?
Nein, die Anpassung der Norm verpflichtet nicht automatisch zur Umrüstung der Verbandskästen. Die ASR A4.3 und der dort angegeben Inhalt von Verbandkästen gilt weiterhin.
Nehmen Sie die Änderung zum Anlass, Ihre vorhandenen Erste-Hilfe-Mittel in Augenschein zu nehmen. Prüfen Sie die Mindesthaltbarkeitsangaben, Vollständigkeit sowie Sauberkeit der Einrichtungen. Ersetzen Sie entnommenes, verschmutztes und unsteriles Material und achten Sie beim Nachkauf auf die neuen Füllmengen.